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Psychotherapeutische Praxis

Informationen über mich

YVIK ASTRID ADLER

Fachpsychologin für Psychotherapie, lic. phil.

Spezialisiert in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie und in klinischer Psychologie.

Co-Präsidentin Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

Psychotherapeutische Behandlungen in eigener Praxis

Berufliche Entwicklung

Psychtherapeutische Behandlungen in eigener Praxis seit 2010

  • Co-Präsidentin bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (seit 2014)
  • Vorstandsmitglied der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (seit 2012)
  • Mitglied der Fachtitel- und Zertifizierungskommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (2010-2012)
  • Vorstandsmitglied beim Verband der Solothurner Psychologinnen und Psychologen VSP (2007-2012)
  • Psychotherapeutin in eigener Praxis in Solothurn (seit 2010)
  • Tätigkeit als klinische Psychologin und Psychotherapeutin am Kinder- und Jugenpsychiatrischen Dienst des Kantons Solothurn (2001-2010)
  • Klinische Psychologin und Psychotherapeutin im Psychiatriezentrum Luzern-Stadt (1995-2000)
  • Psychotherapeutin in eigener Praxis in Basel-Stadt (1995-2000)
  • Klinische Psychologin und Psychotherapeutin an den Externen – Psychiatrischen Diensten Baselland (1993-1995)
  • Freie Mitarbeitertätigkeit an der Fachstelle für Alkohol und andere Abhängigkeitserkrankungen SFA (1993-1994)

  • Studienabschluss in klinischer Psychologie an der Universtität Basel (1993)
  • Zusatzausbildung in Paar- und Familientherapie.
  • Ausbildung in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie.

Psychoanalytische Psychotherapie ist eine Therapiemethode, bei der versucht wird, auf dem Hintergrund der persönlichen Lebensgeschichte seelische Konflikte und Leiden zu verstehen, zu verarbeiten und damit einen gesunden und befriedigenden Umgang zu finden. Dies bietet die Grundlage, um anstehende Veränderungsschritte umzusetzen.

Berufliche Entwicklung

Psychtherapeutische Behandlungen in eigener Praxis seit 2010

  • Co-Präsidentin bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (seit 2014)
  • Vorstandsmitglied der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (seit 2012)
  • Mitglied der Fachtitel- und Zertifizierungskommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (2010-2012)
  • Vorstandsmitglied beim Verband der Solothurner Psychologinnen und Psychologen VSP (2007-2012)
  • Psychotherapeutin in eigener Praxis in Solothurn (seit 2010)
  • Tätigkeit als klinische Psychologin und Psychotherapeutin am Kinder- und Jugenpsychiatrischen Dienst des Kantons Solothurn (2001-2010)
  • Klinische Psychologin und Psychotherapeutin im Psychiatriezentrum Luzern-Stadt (1995-2000)
  • Psychotherapeutin in eigener Praxis in Basel-Stadt (1995-2000)
  • Klinische Psychologin und Psychotherapeutin an den Externen – Psychiatrischen Diensten Baselland (1993-1995)
  • Freie Mitarbeitertätigkeit an der Fachstelle für Alkohol und andere Abhängigkeitserkrankungen SFA (1993-1994)

  • Studienabschluss in klinischer Psychologie an der Universtität Basel (1993)
  • Zusatzausbildung in Paar- und Familientherapie.
  • Ausbildung in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie.

Psychoanalytische Psychotherapie ist eine Therapiemethode, bei der versucht wird, auf dem Hintergrund der persönlichen Lebensgeschichte seelische Konflikte und Leiden zu verstehen, zu verarbeiten und damit einen gesunden und befriedigenden Umgang zu finden. Dies bietet die Grundlage, um anstehende Veränderungsschritte umzusetzen.

Honorar

 

Seit dem 1.7.2022 ist es möglich, psychotherapeutische Leistungen via Grundversicherung abzurechnen. Nötig ist dafür eine vorgängige ärztliche Anordnung. Die Leistung der psychologischen Psychotherapie kann nur dann zulasten der OKP abgerechnet werden, wenn sie auf Anordnung durch Ärztinnen und Ärzte mit einem Facharzttitel

  • in Allgemeiner Innerer Medizin,
  • in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinder- Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
  • in Kinder- und Jugendmedizin oder
  • eines Arztes oder einer Ärztin mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM)

erfolgt.

Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular.

Ich bin bei allen Kassen anerkannt.

Weiterhin ist es  bei bestimmten Krankenkassen alternativ via Zusatzversicherung eventuell einen Teil der Kosten vergütet zu bekommen (bitte unbedingt vorher bei der Kasse anfragen) oder sie privat zu übernehmen. Einzelsitzungen via Zusatzversicherung werden, wenn sie nicht via Grundversicherung laufen, mit einem Stundenhonorar von 160.-sfr., Sitzungen mit mehr als einer Person mit 180.-sfr. verrechnet.

Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.

Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt und unangekündigtes Nichterscheinen wird mit dem vollem Ansatz verrechnet.